Damit Sie die richtige Mulde für Ihre Bedürfnisse bestellen können, haben wir für Sie ein paar grundlegende Fragen und Antworten rund um unseren Muldenservice zusammengestellt. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch weiter: 071 277 67 03.
Welche Mulde benötige ich für Sperrgut?
In den meisten Fällen reicht eine 6 oder 7 m3 Allzweckmulde.
Was kann ich alles in der Mulde entsorgen?
In einer Sperrgut-Mulde können alle Materialien bis auf Sondermüll durchmischt entsorgt werden (Möbel, Papier, Karton, Glas, Holz,
Elektrogeräte etc.).
Wie hoch darf ich eine Mulde befüllen?
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Mulden bis maximal 20 cm über und Container bis maximal zur Ladekante beladen werden.
Muss ich eine Anzahlung bei der Lieferung der Mulde leisten?
Ja, Privat- und Neukunden leisten eine Anzahlung von Fr. 400.00 entweder direkt bei der Bestellung per Banküberweisung,
TWINT oder Kreditkarte oder bar bei der Lieferung der Mulde. Bei Barzahlung ist die Anwesenheit zwingend erforderlich, da das Geld gegen Quittung direkt dem Chauffeur ausgehändigt wird. Ist der
effektive Rechnungsbetrag dann höher oder tiefer als die geleistete Akonto-Zahlung, wird die Differenz in Rechnung gestellt bzw. zurückerstattet. Jetzt Akonto-Zahlung ausführen!
Wie lange vor dem Lieferzeitpunkt muss ich eine Mulde bestellen?
In der Regel werden Mulden am Vortag des Liefertages bestellt. Sofern die Auslastung es zulässt, kann die Mulde auch
am Bestelltag schon geliefert werden.
Wie berechnet sich der Preis für die Entsorgung?
Der Entsorgungspreis richtet sich nach dem effektiven Gewicht des Entsorgungsgutes.
Kann ich eine Muldenbestellung stornieren?
Ja, dies ist jederzeit kostenfrei möglich, sofern der LKW für den Auftrag noch nicht unterwegs ist.
Liefern Sie Mulden auch am Wochenende?
Mulden, die am Wochenende bereit sein müssen, liefern wir am Freitagnachmittag und holen sie am Montagmorgen wieder ab.
Wie lange kann ich die Mulde behalten?
Im Muldenpreis ist die Miete für 10 Tage inbegriffen. Sofern eine Mulde regelmässig geleert werden muss, wird auch für längere Standzeiten keine
Mietgebühr verlangt.
Brauche ich eine Bewilligung für das Stellen auf öffentlichem Grund?
Wenn die Mulde auf öffentlichem Grund abgestellt werden soll, müssen Sie vorgängig bei der zuständigen Behörde in
Ihrer Gemeinde (Polizei, Gemeindeamt) eine Bewilligung einholen.